Rechtsprechung
   BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,1975
BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23 (https://dejure.org/2024,1975)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23 (https://dejure.org/2024,1975)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 2024 - 2 BvR 1114/23 (https://dejure.org/2024,1975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,1975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung einer 5-Punkt-Fixierung während der vorübergehenden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl einer 5-Punkt-Fixierung im Rahmen einer Unterbringung - Keine Prozessstandschaft im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Verletzung von Grundrechten nicht substantiiert dargelegt

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer 5-Punkt-Fixierung während einer vorübergehenden zivilrechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anspruch auf rechtliches Gehör als Folgerung aus dem Rechtsstaatsgedanken für das gerichtliche Verfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl einer 5-Punkt-Fixierung im Rahmen einer Unterbringung - Keine Prozessstandschaft im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Verletzung von Grundrechten nicht substantiiert dargelegt

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl einer 5-Punkt-Fixierung im Rahmen einer Unterbringung - Keine Prozessstandschaft im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Verletzung von Grundrechten nicht substantiiert dargelegt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
    Es ist vom Beschwerdeführer zu 2. auch nicht substantiiert dargelegt, dass die für den Verfahrenspfleger als Partei kraft Amtes (vgl. § 315 Abs. 2 FamFG) anerkannte Ausnahme (vgl. BVerfGE 149, 293 ) auf die Vertrauensperson übertragbar ist.

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde besteht schon wegen des mit der Fixierung einhergehenden tiefgreifenden Grundrechtseingriffs, der häufig vor einer gerichtlichen Überprüfung bereits wieder beendet ist, fort (vgl. BVerfGE 149, 293 m.w.N.).

    Die Fixierung eines Patienten stellt einen Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 GG) dar, zu dessen Rechtfertigung das Bundesverfassungsgericht strenge Anforderungen aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 149, 293 ).

    Zwar hätte sich das Landgericht ausführlicher mit dem Zeitraum der Fixierung befassen und deren Verhältnismäßigkeit gerade auch im Lichte der etwa 72-stündigen Dauer beurteilen können (vgl. BVerfGE 149, 293 zur Notwendigkeit, die Erforderlichkeit der Fixierung in jeweils kurzen Abständen neu einzuschätzen).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet auch, dass das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; stRspr).

    Nur dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 85, 386 ; 96, 205 ; stRspr).

  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
    Aufgrund des vorliegenden Einzelfalls habe das Betreuungsgericht jedoch vorläufige Unterbringungsmaßnahmen anordnen dürfen (unter Verweis auf BGHZ 150, 45).

    Da das Betreuungsgericht unverzüglich, nämlich noch am 14. August 2020, ein Betreuungsverfahren eingeleitet habe, sei das Verfahren insoweit nicht zu beanstanden (unter Verweis auf BGHZ 150, 45).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
    Allerdings hat die Beschwerdeführerin zu 1. die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten nicht in einer den Substantiierungsanforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG entsprechenden Weise aufgezeigt (vgl. zum diesbezüglichen Maßstab BVerfGE 88, 40 ; 129, 269 ; 130, 1 ; 149, 86 ; 151, 67 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
    Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 107, 395 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
    Eine solche scheidet indes grundsätzlich aus; beschwerdebefugt ist allein der Grundrechtsträger (stRspr, vgl. nur BVerfGE 129, 78 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 675/14

    Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Einrichtung eines richterlichen

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
    Allerdings hat die Beschwerdeführerin zu 1. die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten nicht in einer den Substantiierungsanforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG entsprechenden Weise aufgezeigt (vgl. zum diesbezüglichen Maßstab BVerfGE 88, 40 ; 129, 269 ; 130, 1 ; 149, 86 ; 151, 67 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
    Allerdings hat die Beschwerdeführerin zu 1. die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten nicht in einer den Substantiierungsanforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG entsprechenden Weise aufgezeigt (vgl. zum diesbezüglichen Maßstab BVerfGE 88, 40 ; 129, 269 ; 130, 1 ; 149, 86 ; 151, 67 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ; 86, 133 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2024 - 2 BvR 1114/23
    Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ; 86, 133 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
  • BGH, 26.03.2024 - VIII ZR 89/23

    Bedarf es für die richterliche Schadensschätzung eines

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfGE 86, 133, 144; 96, 205, 216; BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2024 - 2 BvR 1114/23, juris Rn. 30; Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 2020 - VIII ZR 64/19, NJW-RR 2020, 1019 Rn. 13; vom 22. Juni 2021 - VIII ZR 134/20, NJW-RR 2021, 1093 Rn. 13; vom 10. Oktober 2023 - VIII ZB 29/22, NJW-RR 2024, 60 Rn. 19).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör als grundrechtsgleiches Recht soll sicherstellen, dass die Entscheidung des Gerichts frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2024 - 2 BvR 1114/23, aaO; Senatsbeschluss vom 26. Mai 2020 - VIII ZR 64/19, aaO).

    Die Nichtberücksichtigung eines solchen erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr.; siehe etwa BVerfGE 65, 305, 307; 69, 141, 144; BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 2024 - 2 BvR 1114/23, aaO; BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2016 - V ZR 232/15, juris Rn. 5; vom 28. Januar 2020 - VIII ZR 57/19, NJW 2020, 1740 Rn. 4; vom 12. Oktober 2021 - VIII ZR 91/20, NJW-RR 2022, 86 Rn. 16; vom 9. Mai 2023 - VIII ZR 160/21, juris Rn. 15; jeweils mwN).

  • BSG, 14.03.2024 - B 7 AS 57/23 B
    Auch wenn das Gericht nicht gehalten ist, sich in den Gründen der Entscheidung mit jedem Vorbringen ausdrücklich zu befassen, ist davon auszugehen, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (stRspr; vgl nur BVerfG vom 7.6.2023 - 2 BvR 2139/21 - juris RdNr 14 f, auch zum Folgenden; BVerfG vom 16.1.2024 - 2 BvR 1114/23 - juris RdNr 35) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht